Aus gegebenem Anlass hier noch einmal die Regeln:
Gasflieger haben auf unserem Flugplatz eine Gebühr von 5 Euro zu entrichten, davon kann nicht abgewichen werden. Es gibt keine Ausnahmen und auch keine Nebenabreden mit einzelnen Mitgliedern des Vorstands.
Bei einer Veranstaltung ist es so, dass der Vorstand -oder ein Mitglied in Absprache mit dem Vorstand- einladen und daher auch keine Gastfluggebühr erhoben wird. Dies hat den Hintergrund, dass häufig längere Anfahrten und / oder Übernachtungskosten für die Flieger anfallen und sie nicht zusätzlich belastet werden sollen. Ein Beispiel ist ein Freundschaftsfliegen wie das Warbirdtreffen oder das Sommerfest.
Für alle gilt nach wie vor :
1. Anmeldung beim Flugleiter
2. Vorlage einer gültigen Versicherungsbestätigung (Ausweis o.ä.)
3. Eintragung in das Gastfliegerbuch (vollständig)
4. Eintragung in das Flugbuch
5. Entrichten der Gastflugbebühr von 5 Euro (Einwurf in den Briefkasten)
6. kurze Einweisung in unsere Sicherheitsregeln und Platzordnung.
7. nach Flugende Austragung aus dem Flugbuch