Gastflieger auf unserem Flugplatz

Aus gegebenem Anlass hier noch einmal die Regeln:

Gasflieger haben auf unserem Flugplatz  eine Gebühr von 5 Euro zu entrichten, davon kann nicht abgewichen werden. Es gibt keine Ausnahmen und auch keine Nebenabreden mit einzelnen Mitgliedern des Vorstands.

Bei einer Veranstaltung ist es so, dass der Vorstand -oder ein Mitglied in Absprache mit dem Vorstand-  einladen und daher auch keine Gastfluggebühr erhoben wird. Dies hat den Hintergrund, dass häufig längere Anfahrten und / oder Übernachtungskosten für die Flieger anfallen und sie nicht zusätzlich belastet werden sollen. Ein Beispiel ist ein Freundschaftsfliegen wie das Warbirdtreffen oder das Sommerfest.

Für alle gilt nach wie vor :

1. Anmeldung beim Flugleiter

2. Vorlage einer gültigen Versicherungsbestätigung (Ausweis o.ä.)

3. Eintragung in das Gastfliegerbuch  (vollständig)

4. Eintragung in das Flugbuch

5. Entrichten der Gastflugbebühr von 5 Euro (Einwurf in den Briefkasten)

6. kurze Einweisung in unsere Sicherheitsregeln und Platzordnung.

7. nach Flugende Austragung aus dem Flugbuch