Jetantriebe auf unserem Flugplatz

Auf der Hauptversammlung hat ein  Einwand  von einem Mitglied  zu etwas Verunsicherung  unserer Jet-Piloten geführt. Er behauptete, dass  das Fliegen von Jetmodellen auf unserem Platz verboten sei. Er begründete dies damit, dass Jetantriebe keine  Verbrennungsmotoren im üblichen Sinne seien und folgerte daraus  fälscherlicherweise, auch weil  sie nicht explizit  in unserer AE aufgeführt sind , dass sie verboten seien.
Fälscherlicherweise deswegen, weil es eine solche Trennung nicht gibt, weder bei der Vergabe einer AE als auch bei der Versicherung. Das hat der Vorstand beim Luftfahrtbundesamt und beim Landesverband  / Versicherung nachgefragt.

Es ist richtig, dass in neuen AEs die Jetantriebe gesondert betrachtet werden, allerdings nur in Bezug auf die Lärmemmission und auf  die Sicherheit. Hier sieht es für den Jetantrieb erheblich günstiger aus, im direkten Vergleich mit den Kolbentrieblern.

Abschließend sei bemerkt, dass wir die allgemeinen Probleme mit der  Sicherheit und dem Lärmschutz  selbst in die Hand nehmen müssen und daher rücksichtsvoll mit  unserer Umwelt und den umliegenden Anwohnern umgehen.

 

 

 

1 Kommentar zu „Jetantriebe auf unserem Flugplatz“

  1. Es wird zurzeit darüber viel diskutiert. Das Sachliche bleibt auf der Strecke
    Es geht nur noch um Rechthaberei. Ein Verhalten, wie es bei Kleinkindern zu beobachten ist. Das
    ist zumindest mein Eindruck. Es haben sich Meinungen aus Unwissenheit manifestiert, die als
    Gesetz hergenommen werden. Daher muss klar gestellt werden:
    Die Luftfahrtbehörde geht bei der Erteilung einer AE gemäß des §16 (LuftVO Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums)
    nach Richtlinien des Bundes vor. Es handelt sich hier um Richtlinien und keine
    Gesetze, die in einem Genemigungsverfahren abgearbeitet werden. Auch haben Aussagen von Beamten einer Behörde keine Rechtskracht und
    sind keine Gesetze.
    Unsere AE ist gemäß §16 erteilt worden. Es gibt, wie hinlänglich bekannt ist, in
    diesem Gesetz keine Trennung von Antriebsarten bei den Verbrennungsmotoren. Auch
    die Versicherung trennt hier nicht. Wir verstossen also nicht gegen das Gesetz
    und bewegen uns auch nicht in einer Grauzone.
    Richtig ist, dass die Luffahrtbehörde eine Aufstiegsgenehmigung
    entziehen kann, wenn z.B. die Flugbücher nicht richtig geführt werden.
    Auch kann sie Auflagen erteilen, die einzuhalten sind. Wenn man in der Behörde nur genügend
    „Überzeugungsarbeit“ leistet, wird man sicher jemanden finden, der einem am
    Ende die Genehmigung entzieht. So etwas ist für einen Modellflugverein
    schädlich. In den meisten AEs steht „…Betrieb von Segelflugmodellen
    und Modellen mit Verbrennungsmotor…“ Und wo findet man die Segelflugmodelle mit
    Elektromotoren? Sind sie verboten?
    Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Der Vorstand des Aero-Club Hamburg hat
    aber die Anregung des Mitglieds aufgenommen und bei der zuständigen Behörde
    eine Ergänzung beantragt. Und damit möchte ich alle Diskussionen beenden.

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